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„Wie Mose drei schon hat gelehrt“ 

Es mag in meiner Morität aufstoßen, warum ich von allen Formen verbotener „Hexerei“, für die auch Kinder oft grauenhaft belangt wurden, ausgerechnet sexuelle Angelegenheiten behandle. Eventuell kann es sogar wie einschlägige Polemik erscheinen, dass Kinder für Sexuelles mit der Todesstrafe belangt worden sein sollen. 

Hierzu: Wo im Mittelalter bis zur Neuzeit Kinder zum Tod verurteilt wurden, waren es in der Hauptsache sexuelle Vergehen, vor allem homosexuelle („Sodomie“): Da nämlich bei Kindern das Extrem Todesstrafe von Alters her nach den Mosaischen Gesetzen nur für solche Fälle vorgesehen war

Ein weiterer Einwand mag es sein, dass dies alles ja gar nicht sein könne, weil es doch bspw. Homosexualität bei Kindern noch gar nicht gebe – reine Erfindung sei das Ganze also. 

Nun widerspräche man damit aber nicht nur der modernen internationalen Befundlage, dass Homosexualität keine Sache der Pubertät oder noch später des Erwachsenalters ist, sondern spätestens um das 10. Lebensjahr schon das Erleben der Betreffenden bestimmt (nicht anders wie beim heterosexuellen Kind). Ehe es sich später als unveränderliche sexuelle Orientierung zeigt und eingeordnet werden kann. 

Man widerspräche aber auch der Geschichte, die diese Dinge noch unverfälscht berichtet:

Bei der Bestrafung von „sodomitischen“ Heranwachsenden mit dem Tod hielt man sich seit dem Reformationszeitalter ausdrücklich ans „göttliche Gesetz“ dazu 

(3. Buch Mose 18, 22-23; 20, 13 und 15). 

Mit Bezug auf den historischen Fall im Text wird von Moses insbesondere empfohlen, im Fall von Päderastie / Pädophilie den Mann wie auch den Knaben zu erschlagen.

„Puberes“, die sodomitische und bestiarische „Taten“ an gleichaltrigen Kindern begangen hatten, pflegte man seit dem ausgehenden Mittelalter grundsätzlich mit dem Tod zu bestrafen. „Impuberes“, die die ruchlose Tat naturgemäß nicht hatten „vollkommentlich ausführen“ können, ließ man – allerdings auch nicht immer – leben. 

(Heute würde man von „Doktorspielen“ zwischen Kindern sprechen, oder von den ersten „frühreifen“ Regungen hetero-, bi- und homosexueller Heranwachsender für Erwachsene ihrer Umgebung). 

Es kam aber auch zu Hinrichtungen von Zehn- bis Vierzehnjährigen. Wenn Kinder wegen solcher „unchristlicher“ Taten gefoltert wurden, galt die Tortur letztlich der bösen Macht selbst 

(vgl. „… streckt es an seiner Statt zur Bank“). 

Aufgrund dieser Sichtweise verfolgte, folterte und tötete man zahllose Kinderhexen.

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