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„Ein Büblein von 8 Jahren…“

1715 disputieren 8 - 9 jährige Schulkinder in Freising mit Bettelbuben über Zauberer, Mäusemacher und dergleichen. Aus diesem Geplänkel, ans Ohr Erwachsener geraten, entsteht ein umfassender Hexereiprozess. 

Die Geständnisse am Ende lauten auf Teufelsverschreibung, Unzucht, (Hexen)Tänze und Mäusemachen. Einige werden schließlich mit dem Schwert hingerichtet. 

Der Fall des 8-jährigen Jungen, der als „Gnadenakt“ nach einem Gesuch der Richter höheren Orts im warmen Bad sein Leben lassen durfte, entstammt dabei bis hin zum Aktenzitat einer Arbeit über die Hexenprozesse von Wolf (1990).

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