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„Nach Befund des Dr. Luther…“

Im Hexenwahn wie auch beim Antisemitismus wird deutlich, dass sie erst dann zum staatlich organisierten Exzess wurden, als sich die Nobilität und die politischen Verantwortungsträger bis hinein in die Regierung vom plebiszitären Virus haben anstecken lassen, den wir „Hexenwahn“ oder „Antisemitismus“ in der Bevölkerung nennen. 

Beide wurden übrigens nachgerade durch den besonders judenhasserischen und dämonengläubigen Lutheranischen Protestantismus – eine Revolution von unten nach oben – perpetuiert: Insbesondere der Hexenwahn entwickelt sich zum Exzess erst im Zuge der Reformation und vor allem nach der Reformation. 

Luther selbst hatte die bekannten „Hexen von Wittenberg“ auf den Scheiterhaufen demagogisiert. In einer anderen Angelegenheit hatte er den Behörden angeraten, ein behindertes Kind als sog. „Wechselbalg“ umzubringen und im Fluss zu entsorgen. 

(Trotz seines Expertenrats tat man dies dann doch nicht).

Wie sehr wir diese Dinge verdrängt haben, erkennt man daran, dass uns allen heute – ohne geschichtliche Basis - der Protestantismus wie eine liberale und humanistische Befreiungsbewegung gegen die dämonengläubige und restriktive katholische Kirche erscheint. Geschichtlich trifft das blanke Gegenteil zu. 

Deutschland war überdies die Hochburg des europäischen Hexenwahns - und dies deswegen, weil es damals noch das Kernland des Protestantismus war. Luther war bekanntlich Deutscher. 

Hatte die katholische Kirche bis dahin fast ausschließlich religiöse Andersgläubige als Ketzer verbrannt, so brannten die Scheiterhäufen nun immer mehr wegen Verstößen in der drakonisch überwachten Alltagslebensführung - vor allem in den protestantischen Domänen: Um ein sittenstrenges, alttestamentarischen Glaubenspurismus realisierendes Regiment zu installieren, in Abkehr vom moralisch „verlotterten“ Katholizismus Roms. 

Der päpstliche Hof mit seinen ausschweifenden und korrupten Renaissancepäpsten wurde z.B. auch als sexuell degeneriert gezeichnet - von „Hurerei“ und Inzest 

(Stichwort Lucrezia Borgia) 

bis zu Vorwürfen von Homosexualität und Knabenliebe.

Nicht nur sind diese Reizthemen bäuerlich bzw. „bürgerlich“. Der gesamte Protestantismus war, von der einfachen Bevölkerung und dem regionalen Adel getragen, eine Revolution von „unten nach oben“. 

Der Blutexzess, der damit verbunden war, ähnelt in diesem Punkt der Jakobinischen Terrorherrschaft des „Volks“ zu Zeiten der Französischen Revolution zwei Jahrhunderte später. 

Der Hexenwahn war auch von daher keine Sache, die sich autoritätsstaatlich abschieben ließe, weil kein Prozess ohne die abergläubischen gegenseitigen Denunziationen von Stadt- und Dorfbewohnern untereinander zustande gekommen wäre – bis dazu, dass Kinder ihre eigenen Eltern bezichtigten und umgekehrt. 

Eine überraschende Beobachtung beim Studium der Kinderhexenprozesse ist es nun, dass viele Kinder zuerst sich selbst der Hexerei bezichtigten, bevor sie andere in Beschuldigungen hineinzogen. 

Motor dieser Denunziationen war im Beginn offenbar oft Schuldqual, nachdem den Kindern, bereits vom Kleinkindalter an, von allen Seiten ihrer sozialen Umgebung der dämonologische Volksglaube eingeimpft worden war. Bereits 4-Jährige werden mit Geschichten über magische Rituale und Hexenausritte zitiert. Nicht irgendwelche bösen Indoktrinationen „von oben“ also gaben den Zunder für das große Menschenbrennen - sondern die eigenen dämonengläubigen Eltern und Nachbarn sind es gewesen, die diesen Irrsinn ständig realisierten. 

Wir werden später noch eingehend dazu kommen, dass nachgerade hinter der „Schuldqual“ von Kindern bei den Kinderhexenprozessen erstaunlich oft sexuelle Elemente und Inhalte stehen. 

Die Forschung über jene Zeit erklärt dies damit, dass es im 16. und 17. Jahrhundert, wo diese Geschichten spielen, eine heute kaum mehr vorstellbare kirchliche Moralrepression in sämtlichen Bereichen des täglichen Familienlebens gab: 

Von den Beischlafgewohnheiten der Ehepaare 
über den Umgang mit sexuellen Versuchungen im Alltag, 
bis zum Verhalten gegenüber Kindern in der Pubertät und 
mit sexuellen Normabweichungen 

war durch die Dorfpfarrer 

- auch über den Religionsunterricht der Schulen und die „Zusammenarbeit“ beider mit den lokalen Behörden - 

alles unter eine erdrückende soziale und pädagogische Kontrolle gestellt worden. 

Dies hatte Auswirkungen nachgerade im sexuellen Bereich: Sexuelle Anschuldigungen und die Amalgamisierung sexueller Berichte mit zauberischen Gruppenritualen sind bei den Kinderaussagen der Hexenprozesse besonders häufig. 

Meist sind sie eingekleidet in das Fantasma eines szenisch dargestellten Hexensabbats, und psychosexuelle Elemente in den Vernehmungsprotokollen der Kinder lassen sich als projizierte Schuldqual deuten - unter sexueller Bezichtigung der eigenen wie auch anderer Personen. 

Es war eine Zeit, wo bspw. Ehepaaren der Geschlechtsverkehr jeweils an Vorabenden von Messen, Fest- und Heiligentagen untersagt war 

(praktisch also an 4 Tagen in der Woche). 

Desgleichen war die kindliche Onanie pönalisiert, und unter ähnliche soziale Kontrolle durch pädagogische und kirchliche Seelsorger gestellt. 

Beispielsweise wurden die Kinder - nachgerade in protestantischen Domänen - in der Sonntags- oder Montags-Schule nach der Predigt Sonntags vom Pfarrer darüber ausgefragt, ob sich die Eltern in der Woche auch daran gehalten hätten; ob sie – oder das Brüderchen – nachts vielleicht irgendwelche einschlägigen Geräusche von sich gegeben hätten, etc. pp.; Insbesondere Homosexualität war mit Pfählung bedroht, und sah bereits für Kinder die Todesstrafe vor. 

Bei jedem Geschlechtsverkehr – vor allem dem ersten – war einer populären Theorie jener Zeit zufolge stets mit anwesenden Dämonen zu rechnen: Heranwachsende Jungen und Mädchen in der Pubertät dürften also schlaflose Nächte verbracht haben, sobald sie sich bspw. zum ersten Mal verliebt hatten. 

Kinder dürften sich in jener Zeit auf dem Heimweg von der Schule oder aus der Kirche nicht an den Händen anfassen. Jungs und Mädchen hatten getrennt nach Hause zu gehen, auf verschiedenen Straßenseiten - bevor sie vom „fleischlichen Laster“ in Bann gezogen werden. 

Isidor von Sevilla – jedem Erzieher jener Zeit der „epochale“ pädagogische Lehrmeister - hatte insbesondere davor gewarnt, dass Kinder ab dem siebten Jahr besonders triebhaft würden: So dass man sie entsprechend unter Kuratell zu stellen habe.

Ein interessantes Charakteristikum der Kinderhexenprozesse ist, dass die selbstmörderischen Anklagen, welche aus den Kindern irgendwann in ihrem als schuldhaft begriffenen Leben heraus brachen, oft deutlich auch das Gepräge einer kindlichen Revolte gegen eine ihnen verhasste repressive Erwachsenenwelt haben: 

Die Kinder haben sich in den von ihnen bezichtigten Erwachsenen oft an genau denen abreagiert, die sie wegen dieser intimen Repressalien und Unterkontrollstellungen hassten. 

Und deutlich genossen sie es auch, ihre gehassten weltlichen und kirchlichen Inquisitoren genau mit dem zu erschrecken und zu entsetzen, wovor sie den Kindern so beständig Angst gemacht hatten: Mit Dämonen, Schadenszauber oder sexuellem Teufelswerk. 

Man hat gerade in der Zeit nach der Reformation in protestantischen Gebieten den Bogen von Moralrepression und Sittenwächterei wohl deutlich überspannt, die man in den Gemeinden aus alttestamentarischem Fanatismus installiert hatte, und in das die Eltern genauso eingespannt waren wie die Pfarrer und die Pädagogen. 

So ist es kein Zufall, dass die Hexenprozesse, folgt man Webers Auswertung (1991), exakt in und nach der Reformationszeit auftauchen. Und dass insbesondere die Hexereiprozesse gegen Kinder sogar erst ihrem Höhepunkt zuwanderten (mit Exzess 1627-1630), als der Hexenwahn gegen Erwachsene sich bereits beruhigt hatte. 

Allein in Würzburg wurden nach Weber´s Recherchen in Stadtarchiven in den Jahren 1627 bis 1629 nicht weniger als 27 Kinder unter 10 Jahren verbrannt. 
 
In Trier hatte sich Kurfürst Johann von Schönborn besonders auf die Verfolgung von Kinderhexen kapriziert, seit er eine persönliche Erkrankung dem Schadenszauber eines Jungen zugeschrieben hatte. 
 
In Luzern erwürgte und verbrannte man 
1658 ein elfjähriges Mädchen, 
1659 
ein zwölfjähriges und 
ein siebenjähriges Kind, sowie 
1664 ein siebenjähriges Mädchen. 
 
In Oberwalden wurden zwischen 1650 und 1696 Kinder zwischen sechs und neun, zehn und vierzehn, sowie fünfzehn Jahren enthauptet. 
 
Ähnlich war es in 
Fribourg, 
Appenzell-Innerboden, 
Solothurn, 
Graubünden, 
Schwyz. 


Agens für diese Entwicklung war unter anderem die „Erkenntnis“ der damaligen Forschung, dass viele Hexen und Zauberer in ihren Prozessen angegeben hatten, bereits als Kind zu magischen Ritualen oder sexuellen Praktiken verführt worden zu sein, bzw. ihnen bereits in ihrer Kindheit angehangen hätten. 

Auch hierzu eine Parallele: 

Nachdem die Forschung über „sexuellen Kindesmissbrauch“ immer mehr Hinweise darauf erbracht hatte, dass Pädophile bereits als 10 oder 13-jährige Empfindungen für jüngere Kinder hatten, und – Zufallsprodukt – einige spätere Sexualtäter als Kind selbst missbraucht worden waren 

(selbst wenn es sich dabei um Doktorspiele mit anderen Kindern gehandelt hat) 

– ging die martialische Strafverfolgung erwachsener Sittlichkeitsdelinquenten an Kindern unversehens in eine juristische, pädagogische und psychiatrische Verfolgung jugendlicher und kindlicher Täter (quasi als Sexualtäter im Initialstadium) über. 

Das gesamte Jugendstrafvollzugsrecht wurde 

– politisch unter ständigem Rekurs auf jugendliche Sexualdelinquenten - 

auf das Niveau der Behandlung erwachsener Straftäter gebracht. 

Man erinnere sich in solchen Zusammenhängen auch an den Fall eines elfjährigen Jungen, der in den USA frühmorgens von einem Sondereinsatzkommando aus dem Kinderbett gezerrt, in Handschellen gelegt und inhaftiert wurde, nachdem eine Nachbarin durchs Badezimmerfenster ihn bei so genannte Doktorspielen mit der jüngeren Schwester beobachtet hatte und die Polizei verständigt hatte. 

Weber spricht aus seiner Analyse der Prozessakten der Kinderhexenprozesse wörtlich von einer „Revolution der Kinderhexenhexen“: 

In einer selbst- und fremdmörderischen Zerstörungswut offenbar, nicht selten in latenter Suizidalität, begannen viele verzweifelte Kinder, sowohl sich als auch andere teils wahllos zu bezichtigen. Und nicht wenige schienen es dabei auch sardonisch zu genießen, wie sie die von ihnen gehassten Dämonologen, die sie verhörten - kirchliche und weltliche Verfolger wie auch Pädagogen mit erfundenen dämonologischen Geschichten zu narren. 

Im amerikanischen Salem 

(Bundesstaat Massachusetts; literarisch aufgearbeitet in Arthur Millers „Hexenjagd“) 

ist 1692 von halbwüchsigen Mädchen ein äußerst zynisches Spiel mit der Justiz gegen die Einwohnerschaft ihrer Gemeinde gespielt worden.

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